Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ortsgemeinde Ludwigswinkel ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LBGG RLP) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
👉 www.ludwigswinkel.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise vereinbar.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Standard EN 301 549.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

Maßnahme
Wir prüfen bis Dezember 2026, ob alternative Darstellungsformen oder ergänzende Textbeschreibungen für die wichtigsten Wanderwege angeboten werden können.

PDF-Dokumente
Ältere Dokumente (Satzungen, Archiv-Protokolle) sind teilweise nicht barrierefrei strukturiert.
Maßnahme: Neu erstellte PDF-Dokumente werden ab sofort barrierefrei erstellt. Bestehende Dokumente mit hoher Relevanz (z. B. aktuelle Haushaltssatzung) werden bis Ende 2026 sukzessive überarbeitet. Andere Dokumente werden auf Anfrage zeitnah barrierefrei bereitgestellt.

Alternativtexte für Bilder
Bei einem kleinen Teil der Bestandsfotos fehlen noch beschreibende Texte.
Maßnahme: Die Überprüfung und Nachpflegung der Alternativtexte für alle Bilder der Hauptseiten erfolgt bis Juni 2026.

Video-Inhalte
Derzeitige Videos enthalten keine Untertitel.
Maßnahme: Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bei neuen Video-Produktionen ab Januar 2027 Untertitel standardmäßig zu integrieren.

Drittanbieter-Inhalte (Karten & Wetter)
Die Farbkontraste in externen Kartenmodulen (Outdooractive/OpenStreetMap) lassen sich von uns nur begrenzt beeinflussen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 17. September 2025 erstellt und zuletzt im Januar 2026 aktualisiert.

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer im Januar 2026 durchgeführten technischen Analyse mittels des Prüfwerkzeugs Google Lighthouse. Die Website erreichte dabei im Bereich Barrierefreiheit einen Score von 98 von 100 Punkten.

Trotz dieses sehr guten technischen Ergebnisses wurden folgende kleinere Optimierungspotenziale identifiziert, die wir derzeit bearbeiten:

  • Kontrastverhältnisse: Bei vereinzelten Elementen (z. B. in den Karten-Overlays) werden die Kontrastwerte noch nicht zu 100 % erreicht.
  • Listenstrukturen: In der Navigation müssen vereinzelt Listen-Tags (<li>) technisch präziser geschachtelt werden, um die Vorlesefunktion für Screenreader weiter zu optimieren.

Die nächste systematische Überprüfung der Inhalte (insbesondere der redaktionellen PDF-Dokumente) ist für das zweite Quartal 2026 geplant.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen in einem barrierefreien Format benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Ortsgemeinde Ludwigswinkel
Landgrafenstraße 25
66996 Ludwigswinkel

Telefon: 06393 – 217
E-Mail: ludwigswinkel@t-online.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage über den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Diese unterstützt Sie dabei, eine Einigung mit der öffentlichen Stelle zu erzielen.

Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Website: https://lb.rlp.de